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Karas: Ratsmehrheit bei Softwarepatenten verloren

Utl.: Überholte politische Einigung kein Ersatz für Gemeinsamen Standpunkt

(Brüssel, 08.12.2004) "Die geplante Richtlinie zu Softwarepatenten hat im Rat keine Mehrheit mehr. Die politische Entscheidung des Rates von Mai dieses Jahres ist überholt - durch das Inkrafttreten des Vertrags von Nizza und den dadurch verschobenen Stimmgewichten sowie durch die Positionsänderung in Polen, den Niederlanden und Deutschland", sagte heute der Vizepräsident der EVP-ED-Fraktion im Europäischen Parlament, Mag. Othmar Karas, in Brüssel. In dringlichen Anfragen an den Rat wies Karas nachdrücklich darauf hin, dass es geradezu antidemokratisch eine Position zu beschließen, die am Tag der offiziellen Entscheidung keine qualifizierte Mehrheit mehr hat. Der Rat hat einen dringenden Erklärungsnotstand, wie er angesichts der geänderten Rahmenbedingungen zu seinem Gemeinsamen Standpunkt kommen möchte", so Karas in seiner Anfrage. ****

Die Fakten: Am 18. Mai 2004 traf der Rat eine politische Einigung über den Richtlinienvorschlag. Grundlage dafür war eine vorhandene qualifizierte Mehrheit nach den damals gültigen Stimmengewichten. Der Beitrittsvertrag der neuen Mitgliedsstaaten regelte die Stimmenverhältnisse für die Übergangsphase von Anfang Mai 2004 bis einschließlich 31. Oktober 2004. In diesem Zeitraum waren die neuen Mitgliedsstaaten stimmberechtigt, jedoch ergab sich die Stimmenzahl der Länder in Relation zur Bevölkerungszahl noch aus der vorherigen, ab 1973 gültigen Methodik. Ab 1. November 2004 traten die neuen Stimmengewichte nach dem Nizza-Vertrag in Kraft. Infolge dieser Änderung fehlen den Ländern, die noch am 18. Mai eine qualifizierte Mehrheit erreichten, nach heutigem Vertrag 16 Stimmen zu einer qualifizierten Mehrheit für den notwendigen Gemeinsamen Standpunkt. Polen hatte im Mai an der Beschlussfassung nicht teilgenommen, da es laut "alter" Stimmgewichtung am Zustandekommen des Beschlusses nichts ändern konnte.

Im November entzog die polnische Regierung dem derzeitigen Vorschlag des Rates seine Unterstützung. Bereits im Juli beauftragte eine breite Mehrheit der niederländischen Zweiten Kammer die niederländische Regierung, die Zustimmung zum Richtlinienvorschlag zurückziehen und sich fortan zu enthalten. Erst am 30. November beschlossen sämtliche vier Fraktionen des Deutschen Bundestags einen Entschließungsantrag, der eine Reihe von Änderungen am Richtlinientext forderte. "Daraus ergeben sich viele Fragen an den Rat: Wird die Entscheidung des Rates auf Basis des Vertrages von Nizza erfolgen? Wird der Rat die parlamentarischen Entscheidungen von Deutschland und den Niederlanden sowie die Entscheidung der Regierung Polens ignorieren oder berücksichtigen? Ist sich der Rat bewusst, dass diese auf dünnen politischen Füßen stehende Einigung den Standpunkt des Europäischen Parlaments vollständig ignoriert", so Karas in seinen dringlichen Anfragen an den Rat. "Die politische Einigung vom Mai dieses Jahres ist nicht nur dahin, sondern sie wäre auch kein rechtlicher ausreichender Ersatz für den notwendigen Gemeinsamen Standpunkt, auf Grund dessen erst das Europäische Parlament seine zweite Lesung in Angriff nehmen kann und wird", so Karas abschließend.

Rückfragen: MEP Mag. Othmar KARAS, Tel.: 0032-2-284-5627 (okaras@europarl.eu.int) oder Mag. Philipp M. Schulmeister, EVP-ED Pressestelle, Tel.: 0032-475-79 00 21 (pschulmeister@europarl.eu.int)

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